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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen sowie sämtliche Lieferungen.
1.2 Für alle Montage-, Inbetriebsetzungs- und Kundendienstarbeiten gelten gesonderte Bedingungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1 Nicht befristete Angebote durch uns erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben.
2.2 Lieferverträge kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
2.3 Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, soweit sie in Textform bestätigt werden.
2.4 Im Rahmen der Onlinezulassungen kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ zu Stande. Nach Auftragserteilung hat der Kunde uns sämtliche erforderliche und im Bestellvorgang genannten Unterlagen (bspw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II / Fahrzeugbrief), COC-Papier, Vollmacht, SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das zuständige Hauptzollamt und eVB-Nummer, jeweils im Original sowie ggfs. Handelsregisterauszug/Gewerbeschein/Vereinsregisterauszug und der Personalausweis des Organs, Personalausweis / Reisepass des Halters) zur Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellen.
2.5 Wir erbringen die Dienstleistung sodann entweder selbst oder durch einen von uns beauftragten Dritten. Unsere Beauftragung umfasst zur Onlinezulassung die Abgabe sämtlicher zur Erreichung des Vertragszweckes dienenden Erklärungen.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben richtig und wahrheitsgemäß zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen sowie deren Richtigkeit rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch unsere Beauftragung versichert der Kunde, über das Fahrzeug verfügen und es zur Teilnahme m Straßenverkehr zulassen zu dürfen.
3. Umfang der Leistung
3.1 Wir sind berechtigt, bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Stückzahl vorzunehmen. Innerhalb dieser Toleranz ist der Kunde verpflichtet, hergestellte Waren abzunehmen bzw. den Auftrag zu beschränken. Die Abrechnung erfolgt nach gelieferter Menge.
3.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie sonstige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Veränderung dem Kunden zumutbar ist.
3.3 Für Maschinen und maschinelle Anlagen gelten die Vorschriften des VDMA und des Verbandes Deutscher Elektrotechniker.
3.4 Im Rahmen der Onlinezulassungen werden die Kennzeichen grundsätzlich mit DHL oder GO! Express & Logistics versandt oder können vom Kunden – nach vorheriger Absprache - bei der zuständigen Filiale abgeholt werden. Die Gefahr geht bei der jeweiligen Übergabe über. Wir behalten uns vor ggf. andere Versanddienstleister zu beauftragen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.5 Sofern der Kunde im Rahmen der Onlinezulassungen ein Wunschkennzeichen ohne vorherige Reservierung wählt, kann dieser maximal drei Wunschkennzeichen angeben. Sollte eines der gewählten Wunschkennzeichen (in der vom Kunden angegebenen Reihenfolge) nicht mehr frei verfügbar sein, wählen wir die nächsten freien (aufsteigenden) Ziffern zu der Buchstabenkombination aus dem dritten Wunschkennzeichen (=Alternative 2, bei der die Erkennungsnummern frei gewählt sind) eigenständig aus.
4. Preise und Zahlung
4.1 Mangels anderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung.
4.2 Die Preise im Rahmen der Onlinezulassungen sind Festpreise, welche sämtliche Gebühren, Rückversandkosten und Steuern enthalten. Eine Zahlung ist via Kreditkarte, Paypal oder Giropay möglich und hat im Voraus der Leistungen zu erfolgen.
4.3 Sofern der Auftrag zur Onlinezulassung aufgrund fehlerhafter, falscher oder unvollständiger Unterlagen oder Erklärungen seitens des Kunden nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann und der Kunde darauf zuvor hingewiesen wurde, wird der Festpreis dennoch zur Zahlung fällig. Sofern der Kunden nach Auftragserteilung die Unterlagen - trotz einer Erinnerung - nicht zur Verfügung stellt, behalten wir uns vor, einen Kostenbeitrag von 20% des Festpreises zu erheben. Dem Kunden bleibt jeweils nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder zumindest ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.4 Bei Waren, für die Listenpreise bestehen, gilt der Preis am Tag der Lieferung.
4.5 Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen, oder Kostenerhöhungen, insbesondere von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen ausgestellt werden.
5.2 Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der Kunde den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
5.3 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1 Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Gleiches gilt für Ausführungszeiten im Rahmen der Onlinezulassungen. Fixe Liefer- oder Ausführungstermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
6.2 Bei Auftragsarbeiten beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der vom Kunden bereitzustellenden Materialien, Pläne, Herstellungsweisungen und Unterlagen sowie Abklärung aller vom Kunden festzulegenden Produktanforderungen.
6.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6.4 Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, dem Kunden beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % - insgesamt jedoch höchstens 5 % - des Rechnungsbetrages für den betreffenden Gegenstand zu berechnen. Entsprechendes gilt bei Annahmeverzug des Kunden. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6.5 Der Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzt voraus, dass uns der Kunde eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
7. Höhere Gewalt
7.1 Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Pandemien, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
7.2 Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
8. Gefahrübergang
8.1 Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht - soweit nichts anderes vereinbart wurde - die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben.
8.2 Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
8.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber uns rechtzeitig nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
9.4 Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderung gegen den Kunden um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Kunden zurück zu übertragen.
9.6 Erfüllt der Kunde sein Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nicht rechtzeitig, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Falschbelieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen.
10.2 Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung in Textform zu erheben.
10.3 Die Gewährleistungsfrist für neue hergestellte Sachen und Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.
10.4 Für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie für Werke, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk bestehen, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre ab Übergabe bzw. Abnahme, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
10.5 Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl zunächst eine neue Sache liefern bzw. nachbessern. Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Minderung oder Vergütung verlangen. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über die Minderung nicht zustande kommt. Der Rücktritt setzt eine angemessene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.
10.6 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
10.7 Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
10.8 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmitteln, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektrochemischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.9 Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
10.10 Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen drei Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand.
11. Haftung
11.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen haften wir dem Umfang nach begrenzt nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
11.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Springe.
12.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
12.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Verbraucherstreitbeilegung
13.1 Angaben nach § 36 VSBG
13.2 Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8; 77694 Kehl
Unsere Kontaktdaten:
Astorga Fritz Lange GmbH & Co.
Schilder- und Stempelfabriken KG
Südfeldstraße 3
31832 Springe
Tel: 05041 997-3
Fax: 05041 997-427