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SAISONKENNZEICHEN

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Das Saisonkennzeichen gibt es für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden

(z.B. Cabrios, Wohnmobile, Motorräder oder Ernte- und Baumaschinen).

Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: April bis Oktober.

Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen.

Diese Kennzeichen sind ein- oder zweizeilig erhältlich, wobei zu beachten ist, dass bei zweizeiligen Kennzeichen die Länge des Kennzeichens mind. 240 mm betragen wird.

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